Europäische Verordnungen
Die Bauproduktenrichtlinie wurde 1989 verfasst, um technische Hürden (als Resultat aus den verschiedenen und oftmals protektionistischen staatlichen Vorschriften) beim Handel innerhalb der EU zu beseitigen. Inzwischen wurde diese Richtlinie durch die Verordnung (EU) N° 305/2011 zur Vermarktung von Bauprodukten ersetzt.
Diese Verordnung harmonisiert die Verfahren zur Bewertung der Leistung von Bauprodukten. Für Brandschutzklappen sind die Bewertungskriterien beispielsweise in einer harmonisierten Europäischen Norm zusammengefasst (heN). Die harmonisierte Norm zielt nicht auf eine Harmonisierung nationaler Vorschriften ab: Mitgliedstaaten und Beschaffer im öffentlichen und privaten Sektor können ihre eigenen Anforderungen an die Leistung von Arbeiten und damit auch an Produkte festlegen. Harmonisiert werden die Testverfahren, die Verfahren zur Deklaration der Leistungswerte des Produkts und die Verfahren zur Konformitätsbewertung.
1. Europäische Tests - Europäische Normen
2. Klassifizierungsbericht - Europäische Klassifizierungsnormen
3. Bescheinigung der Leistungsbeständigkeit/ Leistungserklärung - Europäische Produktnorm
Als Vorreiter auf dem Gebiet der Erfüllung internationaler Normen testet Rf-Technologies seine Produkte seit 2004 in Übereinkunft mit Europäischen Testkriterien.
Das Unternehmen war im Februar 2012 der erste Lieferant, der eine vollständige Produktpalette CE gekennzeichneter Brandschutzklappen angeboten hat.